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29.08.2011, 19:16 Uhr

 

Gäste im Tanzpalast geraten heftig aneinander – Angeklagter verstrickt sich vor Gericht in Widersprüche

KULMBACH/SCHWINGEN. Nicht gerade als Meister ihres Faches entpuppten sich zwei junge Männer aus dem Landkreis am Amtsgericht Kulmbach. Offensichtlich hatten sich die beiden den berühmten Baron Münchhausen zum Vorbild nehmen wollen.

 

Einem 28-Jährigen aus dem Landkreis wurde vorgeworfen, zwei junge Männer bei einer Feier im Tanzpalast Schwingen angegriffen und verletzt zu haben. Dabei sei er Teil einer Gruppe von Schlägern gewesen, was als gefährliche Körperverletzung gilt und üblicherweise mit Haft bestraft wird. Zu seiner Entlastung konnte der arbeitslose Kaufmann aber eine ganze Reihe Zeugen aufbieten.

Im Tanzpalast Schwingen hatten an einem Samstag Ende November Gymnasiasten eine sogenannte „K-13-Fete“ veranstaltet. Aus den Eintrittsgeldern sollten die Kosten ihrer Abifeier finanziert werden. Gegen zwei Uhr nachts gesellte sich so auch der Angeklagte mit einigen Begleitern zu der Schülerfeier, nachdem „in Kulmbach um diese Zeit nichts mehr los war“.

An der Bar im Tanzpalast kam es dann zu einem anfänglich noch harmlosen Streit. Dort saß ein 19-jähriger Gymnasiast neben dem Angeklagten. „Ich wollte aufstehen, weil ich zum Dienst eingeteilt war“, erzählte der junge Mann, der in Bayreuth studiert. „Dabei musste ich mich an ihm vorbeidrängeln, weil es sehr eng zuging.“

Hier kam es bereits zur gegenseitigen Schubserei und wohl auch einigen unfreundlichen Worten. Als die zwei jungen Männer in offensichtlich streitlustiger Laune Kopf an Kopf standen, machte der Sicherheitsdienst kurzen Prozess und setzte alle beide vor die Tür.

Dort soll der 28-Jährige seinen Widersacher wenig später zu Boden gestoßen und mit anderen, unbekannten Tätern getreten und geschlagen haben. Anschließend legte er sich noch mit einem Freund des Abiturienten an. Dieser musste nach einem Faustschlag ins Gesicht mit aufgeplatzter Lippe ins Krankenhaus.

"Irgendjemand lügt hier"

Der Angeklagte wollte diese Anschuldigungen aber nicht so einfach auf sich sitzenlassen. „Ich bin draußen auf dem Parkplatz von mindestens acht Leuten bedrängt, beschimpft und bedroht worden“, behauptete der Mann. Der Gymnasiast habe ihn grundlos getreten, er selbst habe aber nur geschubst und gerangelt sowie den anderen mit der flachen Hand leicht auf den Hinterkopf geschlagen. Diese Version gab auch einer seiner Begleiter zu Protokoll. Und einige andere Bekannte standen auf dem Gerichtsflur noch bereit, um ihn ebenfalls zu entlasten.

„Irgendjemand lügt hier“, stellte Richterin Sieglinde Tettmann äußerst ungehalten fest. Schon bei der Aussage des ersten Zeugen waren eindeutige Widersprüche aufgetaucht. Der Angeklagte zog schließlich doch noch die Reißleine. Nach Beratung mit seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Alexander Schmidtgall, gab er alle Vorwürfe zu. Nach dem Geständnis wurde der Angeklagte nur noch wegen „vorsätzlicher Körperverletzung“ verurteilt. Weil seinen Taten wohl Provokationen vorangegangen waren, kam er mit einer Geldstrafe von 1.350 Euro recht glimpflich davon.

gem/Symbolbild: pa




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