19.08.2011, 11:46 Uhr
BAYREUTH. Die Stadt Bayreuth hat das vom städtischen Umweltamt gegen Stadtrat Stephan Müller (Bayreuther Gemeinschaft) eingeleitete Bußgeldverfahren wegen „Vergnügungslärms“ beim Mitwirkendenfest anlässlich der 100. Bayreuther Festspiele eingestellt.
Das bestätigte der städtische Pressesprecher Joachim Oppold auf Kurier-Nachfrage.
Wie berichtet, war am 7. August nur 20 Minuten nach einem Auftritt einer Band, die sich aus Mitgliedern des Festspielchors und des Festspielorchesters zusammensetzt, nach Anwohneranrufen die Polizei auf dem Festspielgelände aufgetaucht. Müller hatte nicht nur angeordnet, dass die Türen zur Probebühne, auf der die Band spielte, geschlossen werden, sondern sich, der Einfachheit halber, der Polizei spontan als Ansprechpartner zur Verfügung gestellt.
Wenig später kündigte das Umweltamt Müller in einem Schreiben an, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen nächtlicher Ruhestörung (Vergnügungslärm) laufe.
Keine zwei Tage, nachdem der Kurier über den Vorfall berichtet hatte, ist das Ordnungswidrigkeitsverfahren nun eingestellt worden.
gdm/Foto: Lammel
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