18.08.2011, 17:32 Uhr
Von Gerd Emich
KULMBACH. Wenig erfolgreich verlief für einen Frührentner aus Kulmbach Anfang des Jahres der Versuch, eine neue Beschäftigung zu finden. Eine Woche lang fuhr der 37-Jährige im Februar probeweise Briefe für einen privaten Postdienst aus.
Nachdem er einen Teil der Sendungen aber nicht ordnungsgemäß zustellte, war er nicht nur schnell den Job wieder los, sondern landete jetzt sogar auf der Anklagebank beim Amtsgericht.
Nicht schlecht staunte damals ein Arbeiter, der im Auftrag des Landratsamtes die Stellplätze der Glas- und Blechcontainer reinigt. In Leuchau fand er Ende Februar einen ganzen Stapel ungeöffneter Briefe, darunter auch amtliche Schreiben der Polizei und der Arbeitsagentur.
Die hatte der 37-jährige Angeklagte dort kurz zuvor entsorgt. Mit einigen Tagen Verspätung landeten sie dann doch noch in den Briefkästen der eigentlichen Empfänger.
„Natürlich gab es deswegen Ärger mit den Absendern“, berichtete der Inhaber des Kulmbacher Briefdienstes.
Erstmal kein Grund zur Klage
Eine knappe Woche lang habe sein neuer Mitarbeiter ordentliche Arbeit geleistet. Wie in der Branche üblich, seien ihm auch Testbriefe mitgegeben worden, um seine Zuverlässigkeit auf die Probe zu stellen. Bis zu jenem Tag, als der Frührentner nur die Hälfte seines Pensums erledigte und den Rest der Post im Weißblechcontainer deponierte, habe es keinen Grund zur Klage gegeben.
„Das war natürlich ein großer Fehler“, gab der 37-Jährige bei Gericht zu. „Ich weiß heute auch nicht mehr, was ich mir dabei gedacht habe.“
Der noch relativ junge Mann ist nach einem Schlaganfall teilweise gelähmt. Beim Ausfahren der Post seien dann wieder Schmerzen im Fuß aufgetreten, das habe wohl für sein seltsames Verhalten eine Rolle gespielt. Außerdem: „Bei 20 Cent pro ausgefahrenem Brief blieben mir in der Woche nur ein paar Euro übrig, da ich ja den eigenen Wagen benutzen musste.“
Für die spontane Frustaktion im Winter wollte Staatsanwalt Stefan Grawe den wegen eines Diebstahl bereits vorbestraften Angeklagten kräftig bluten lassen.
Er beantragte für den 37-Jährigen, der von einer kleinen Rente und Hartz-IV lebt, wegen Verletzung des Postgeheimnisses eine Geldstrafe von 2.400 Euro.
Für Richterin Sieglinde Tettmann schienen 1.800 Euro allerdings ausreichend. Dieses Urteil nahm der Angeklagte noch im Gerichtssaal an und zog damit einen Schlussstrich unter die leidige
Angelegenheit.
Symbolbild: pa
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