18.07.2011, 17:34 Uhr
WARMENSTEINACH. Eigentlich sollte es um das nunmehr vierte Wertgutachten zum Gasthof Puchtler gehen. Doch am Ende der mündlichen Verhandlung vor der Baulandkammer des Landgerichts Bayreuth stand ein möglicher Vergleich im Raum.
Und der könnte so aussehen: Die Gemeinde zahlt dem Eigentümer 400.000 Euro für den Gasthof Puchtler (drei Grundstücke) inklusive zwei nördlich angrenzende Flächen (Richtung Schlachthauskurve).
Andere Pläne
Der Rechtsstreit war zustande gekommen, weil der Eigentümer des Gasthofs Puchtler vor knapp drei Jahren gegen das Vorkaufsrecht der Gemeinde Widerspruch eingelegt hatte. Der wollte lieber für einen Millionenbetrag (inklusive weiterer Flächen im Ort) an den damaligen NPD-Vize Jürgen Rieger verkaufen. Die Gemeinde hatte andere Pläne mit dem umliegenden Areal, das zum Entwicklungsgebiet erklärt wurde – inklusive Vorkaufsrecht für die Gemeinde beim Eigentümerwechsel einer Immobilie innerhalb des Entwicklungsgebietes.
Die Baulandkammer hatte das Vorkaufsrecht bereits in der ersten Sitzung im Grunde bestätigt, die seitherigen Sitzungstermine drehten sich im Wesentlichen um die kontroverse Frage der Wertermittlung: Wie viel muss die Gemeinde zahlen?
Den ausführlichen Bericht lesen Sie in der Dienstagsausgabe des Kuriers.
Foto (Archiv): Lammel
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