14.07.2011, 17:18 Uhr
Von Manfred Scherer
BAYREUTH/PEGNITZ. Eineinhalb Jahre Bewährungsstrafe für Fußtritte gegen den Kopf eines schon am Boden liegenden Opfers – man möchte meinen, dass jemand, der für eine solch brutale Tat nicht ins Gefängnis muss, ein solches Urteil nicht anficht. Ein junger Mann aus Pegnitz legte gegen die eineinhalb Jahre Berufung ein – nicht, weil er sich für unschuldig hält, sondern weil er nicht als vorbestraft gelten will. Dies schaffte er.
Der scheinbar irrationale Hintergrund des Falles ist schnell aufgelöst: Der junge Mann war bei der Tat Ende März 2010 noch 19 Jahre als, gilt vor dem Gesetz also als Heranwachsender. Heranwachsende können unter bestimmten Voraussetzungen nach Jugendrecht abgeurteilt werden. Eine der Besonderheiten des Jugendrechts: Jugendstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt sind, erscheinen nicht im polizeilichen Führungszeugnis, wenn der Verurteilte die Bewährung durchsteht.
Der aus Kasachstan stammende Angeklagte hatte am 20. März am Pegnitzer Schlossplatz mit anderen gezecht und morgens um 2 Uhr einen Fußgänger nach einer Zigarette gefragt. Als der
Angesprochene erklärte, lediglich Drehtabak zur Verfügung zu haben, forderte der Angeklagte den Mann auf, ihm eine Zigarette zu drehen. Dies lehnte der Gefragte ab und bekam
Faustschläge als Quittung. Durch die Schläge ging der Attackierte zu Boden. Dem bereits niedergestreckten Opfer versetzte der Angeklagte Fußtritte und weitere Faustschläge.
Dafür hatte das Jugendschöffengericht im April 2011 in erster Instanz die Anwendung von Jugendstrafrecht verneint und ihn gegen die Empfehlung des Jugendamtes nach Erwachsenenstrafrecht
abgeurteilt.
Jugendstrafrecht für die Karriere
Im Berufungsprozess vor dem Landgericht sagte der Verteidiger Hilmar Lampert, man wolle eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht und der Angeklagte fügte hinzu: „Ich will im Beruf noch was erreichen.“
Die Frage, ob der junge Mann charakterlich eher ein Jugendlicher ist, war umstritten: Einerseits lernte er nach seiner Übersiedlung im Jahr 1999 schnell deutsch, war in der Schule und im Ausbildungsberuf erfolgreich. Andererseits wuchs er in einem fremden Land ohne Vater auf, was für Reiferückstände spricht.
Die Jugendkammer beurteilte im Wesentlichen die Tat des Angeklagten als jugendtypisch. Der Vorsitzende bezeichnete die Frage nach der Zigarette und die Prügel für die verneinende Antwort geradezu als Klassiker in dieser Hinsicht. Bei den eineinhalb Jahren auf Bewährung blieb es, die Strafe änderte das Gericht in Jugendstrafe ab.
Symbolbild: pa
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