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07.07.2011, 18:15 Uhr

 

Gerichtliche Schlappe für Cosmoenergy: Gläubiger darf Solarmodule behalten

Von Peter Engelbrecht

BAYREUTH/BINDLACH. Juristische Niederlage für Cosmo-energy, dem Erbauer des Bindlacher Solarparks: Ein Dienstleister muss 26 neue Solarmodule und 13 Wechselrichter im Gegenwert von 16 000 Euro nicht herausgeben, entschied das Bayreuther Landgericht.

 

Der Chef eines hessischen Sicherheitsunternehmens, dessen Firma den Solarpark bewachte und dort auch Montagearbeiten verrichtete, hatte nach eigenen Angaben anfangs 16.000 Euro Außenstände bei Stefan Hief, dem Geschäftsführer von Cosmoenergy aus Offenbach. Dieser soll ihm am 6. Mai 2011 auf telefonische Nachfrage mitgeteilt haben, er könne nicht bezahlen. Der Dienstleister solle sich doch stattdessen auf der Baustelle bedienen. Das tat dieser dann auch und packte Solarmodule und Wechselrichter im entsprechenden Gegenwert auf seinen Pick-up. Hief will sich aber ganz anders geäußert haben, zeigte den Helfer an und klagte auf Herausgabe der Teile.

Einstweilige Verfügung aufgehoben

Die Vizepräsidentin des Landgerichtes, Christine Künzel, hob gestern die einstweilige Verfügung von Hief auf Herausgabe der Solarteile auf. Sie hatte den Manager und dessen Gläubiger bei einer mündlichen Verhandlung am 20. Juni angehört. Auch ein Zeuge, ein Kollege des Sicherheitsdienstchefs, hatte damals über das entscheidende Telefonat ausgesagt. Er stützte zwar dessen Aussage, sorgte aber auch nicht für wirkliche Klarheit.

Die Richterin stand nun vor der Entscheidung, es bei der einstweiligen Verfügung zu belassen. Damit hätte der Sicherheitsdienstleister die Solarmodule und Wechselrichter herausgeben müssen. Sie hob die Verfügung nun allerdings auf, damit kann der Beklagte die Teile behalten. In dem Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz hatte die Richterin nur begrenzte Aufklärungsmöglichkeiten des verzwickten Sachverhaltes. Denn die Beweisaufnahme ist in einem solchen Fall nur auf präsente Zeugen beschränkt, es werden also nur die Zeugen vernommen, die bei der Verhandlung erscheinen. Das Gericht selbst kann – anders als in anderen Verfahren – selbst keine Zeugen laden.

Cosmoenergy noch nicht schuldenfrei

Der Sicherheitsmann wollte die Solartechnik nicht freiwillig herausrücken in der Überzeugung, er käme sonst nie an die inzwischen ausstehenden 36.000 Euro. Auch anderen Dienstleistern und Handwerkern schuldet Cosmoenergy noch Geld. Das Urteil, das ohne Anwesenheit der Betroffenen verkündet wurde, wird den Parteien zugestellt. Hief könnte nun einen „normalen“ Zivilprozess anstreben. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bayreuth in dieser Sache, so ist zu hören, laufen noch.

Symbolbild: pa




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