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16.05.2011, 17:35 Uhr

 

Täter-Ortung aus dem Weltall

Von Laura Berger

BAYREUTH. Was tun mit Schwerverbrechern, die ihre Haftzeit abgesessen haben und entlassen werden? Was tun, wenn die Sicherungsverwahrung von Sexualverbrechern, Kinderschändern und hochgradigen Gewalttätern per Gesetz nicht rückwirkend verlängert werden kann, obwohl ein Restrisiko nicht auszuschließen ist? Die elektronische Fußfessel ist demnächst auch für Bayern geplant. Doch gibt es noch viele offene Fragen, was die praktische Umsetzung betrifft.

 

Bereits in Frankreich, Schweden, Niederlande und England gelten elektronische Fußketten als gängige Überwachungsmethode. Nun hat das bayerische Kabinett, wie berichtet, die Einführung in Bayern beschlossen und will eine Änderung des Systems vornehmen: Mit dem Satellitensystem GPS möchte man den genauen Aufenthaltsort des Täters überwachen.

Probleme in der Praxis

Das Datenkontrollzentrum für ganz Deutschland sitzt in Hessen (Wiesbaden), dort beobachten und werten Mitarbeiter die Signale aus. Wenn sich ein als gefährlich eingestufter entlassener Sexualverbrecher einer Schule näherte, würde die Zentrale die zuständige Polizeidienststelle alarmieren. Als „unausgegoren“ bezeichnet Hermann Benker, Vorsitzender des Landesverbandes der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), diese Idee. Er bekundet im Gespräch mit dem Kurier seinen Unmut über diese Überwachungsmaßnahme: Letztlich sei sich noch niemand über die Auswirkungen im Klaren. Bei einer Überwachungszentrale für alle beteiligten Länder in Hessen sieht er in der Praxis Probleme. Die Kontrolle der Täter würde aus der Ferne geschehen, bei Verstößen müssten jedoch die örtlichen Polizeibehörden eingreifen. Hier sieht Benker einen großen Nachteil: Es stehe nicht in der Macht der Polizei selbst, ihre Täter zu überwachen. Vielmehr müsse sie sich auf die Gefährdungshinweise aus Hessen verlassen.

"Sinnvolle Maßnahme"

Benker meint deshalb: „Ganz offenkundig geht es hier vielmehr um ein Sicherheitsgefühl als um wahre Sicherheit.“ Deshalb sei ihm bei Tätern, die ein Restrisiko darstellen, die herkömmliche Überwachung durch Bewährungshelfer lieber. Er habe genauere Einblicke in die Tagesabläufe und Verhaltensmuster des Täters.
Dieser Meinung kann sich Thomas Janovsky, Leitender Oberstaatsanwalt in Bayreuth, nicht anschließen. Er hält die elektronischen Fußfesseln für „eine sinnvolle Maßnahme, um Sicherheit zu gewährleisten.“ Für Janovsky ist es wichtig, im Zeitalter der modernen Technik auch die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen.

Foto: pa




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