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13.04.2011, 16:58 Uhr

 

Bayerns Kindergärten dürfen Liedblätter kopieren

MÜNCHEN. Kindergärten und Kinderkrippen in Bayern dürfen künftig ohne Einschränkungen Liedblätter für Kinder und Eltern kopieren.

 

Bayern und die kommunalen Spitzenverbände schlossen dazu einen Pauschalvertrag mit der Gema und der VG Musikedition, die die Rechte der Urheber sichern. Für die Kosten in Höhe von jährlich 290.000 Euro kommen die Kommunen auf, wie Sozialstaatssekretär Markus Sackmann (CSU) bei der Unterzeichnung des Vertrages am Mittwoch in München sagte. Die Beteiligten lobten den Vertrag als Beispiel, das bundesweit Schule machen könnte.

Rückwirkend geltend

Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar für alle knapp 8500 Kindertageseinrichtungen in ganz Bayern. Der Pauschalvertrag wurde für zunächst fünf Jahre abgeschlossen. In dieser Zeit wird vom Bamberger Institut für Frühpädagogik untersucht, wie die Musikerziehung in den Kindergärten und Krippen aussieht und welche Lieder dafür genutzt werden. Auf dieser Grundlage könnte dann in fünf Jahren möglicherweise ein Folgeabkommen unterzeichnet werden.

Der Streit um die Liedblatt-Kopien für Kinder hatte über einige Monate hinweg bundesweit Aufsehen erregt. Die Gema und die VG Musikedition hatten den Kindertageseinrichtungen Lizenzverträge angeboten, damit diese gegen Gebühr aus Liederbüchern kopieren dürfen. Das bedeutete für die Einrichtungen aber sowohl Kosten als auch Bürokratie.

dpa/Symbolbild: dpa




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