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11.04.2011, 17:27 Uhr

 

Am 9. Mai beginnt die Volksbefragung „Registergestützter Zensus“

Von Gunter Becker

BAYREUTH. Die „Erhebungsbeauftragen“ sitzen bereits zur Einweisung auf der Schulbank, die Benachrichtigungen erreichen in drei Wochen die ersten zu befragenden Bürger. Und doch ist es in der Öffentlichkeit noch weitgehend unbekannt: Es ist mal wieder Volksbefragung. Start des „Registergestützten Zensus 2011“ ist der 9. Mai.

 

73 ehrenamtliche Interviewer in der Stadt und 100 im Landkreis werden bis Ende Juli 7024 Einwohner (Stadt) und rund 10.000 Personen (Landkreis) aufsuchen und diese mit mehr und weniger persönlichen Fragen konfrontieren. Das sind etwa 9,5 Prozent der Haushalte, sagt die im Landratsamt zuständige Mitarbeiterin Franziska König. Bei der Volksbefragung 1987 versuchte man noch, alle Einwohner zu erfassen.

Europaweit

Neu beim Zensus 2011, der europaweit stattfindet, ist, dass auch zusätzliche Merkmale, die nicht in den behördlichen Registern – daher auch der Begriff „Registergestützt“ – lagern, abgefragt werden. Das sind zum Beispiel Merkmale wie Bildung und Ausbildung. Gefragt wird aber auch nach dem Wohnstatus, der Staatsangehörigkeit, dem Familienstand, dem Beruf, der Religionszugehörigkeit, dem Migrationshintergrund und vielem mehr.

Und noch einen zweiten Unterschied zur althergebrachten Volkszählung gibt es: Weil man auf die vorhandenen Verwaltungsregister, vor allem Einwohnermelderegister und Register der Bundesagentur für Arbeit, zurückgreifen kann, werden nur rund zehn Prozent der Bevölkerung mit persönlichen Fragen der Interviewer konfrontiert. Anders sieht es bei den Gebäude- und Wohnungseigentümern aus: Sie werden alle erfasst und müssen die von der Post zugestellten Fragebogen ausfüllen.

Aufwandsentschädigung

Nach welchen Kriterien die Haushalte ausgesucht werden, die ab 9. Mai Besuch von Interviewer erhalten, weiß Franziska König nicht. Die Anschriften hätte das Bundesamt für Statistik in Berlin übermittelt. Die Auswahl der Interviewer obliegt hingegen den Kommunen und Landkreisen. Es müsse sich laut König um zuverlässige, verschwiegene und pflichtbewusste Menschen handeln, die nicht der Polizei angehören und nicht als Marktforscher, Versicherungsmakler oder GEZ-Mitarbeiter tätig zu dürfen. Ihr Ehrenamt wird mit einer Aufwandsentschädigung von bis zu sieben Euro pro Befragung entlohnt. Werden die Fragebogen von dem im Haushalt lebenden Personen eigenhändig ausgefüllt und zurückgeschickt, erhält der Interviewer immer noch zwei Euro.

Falsche Angaben oder die Verweigerung von Informationen können teuer werden. Bis zu 5000 Euro kann das Zwangsgeld betragen.

Foto: dpa




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