28.01.2011, 15:30 Uhr
KARLSRUHE. Vermieter dürfen ihren Mietern nicht vorschreiben, in welcher Farbe sie die Wände in ihren Wohnungen streichen müssen. Das stellte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) in einem Urteil klar.
Eine entsprechende Klausel im Mietvertrag, die den Mieter zu einer Dekoration in einer vorgegebenen Ausführungsart verpflichtet, ist unwirksam. Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter seinen Mietern vorgeschrieben, dass Schönheitsreparaturen nicht ohne seine Zustimmung von einer "üblichen Ausführungsart" abweichen dürfen.
Der BGH erklärte diese Klausel für nicht zulässig. Sie benachteilige den Mieter unangemessen, weil sie die Gestaltung seines persönlichen Lebensbereichs einschränke, befanden die Richter.
dpa/Symbolbild: dpa
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