22.10.2010, 12:17 Uhr
MÜNCHEN. Wenn Behörden einen Gegenstand rechtswidrig gepfändet haben, haften sie für den dadurch verursachten Nutzungsausfall.
Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München hervor, über das die Fachzeitschrift "NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht" (Heft 16/2010) berichtet. Nach Auffassung des Gerichts gilt dies insbesondere für Gegenstände des täglichen Gebrauchs wie einen Fernseher (Az.: 1 U 5045/09). In dem Fall hatte eine Frau in der Wohnung ihres Bruders ihren Fernseher stehen. Als das Finanzamt wegen Steuerrückständen bei dem Bruder eine Pfändung vornahm, traf es auch das TV-Gerät. Etwa 15 Monate später stellte das Amtsgericht München die Rechtswidrigkeit der Pfändung fest - die Frau erhielt ihren Fernseher zurück. Für die verstrichene Zeit billigten ihr die Richter außerdem Schadenersatz in Höhe von 1200 Euro wegen "entgangener Gebrauchsvorteile" zu.
dpa/Symbolbild: dpa
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