Interview mit Wettbewerbstheoretiker Professor Carl Christian von Weizsäcker
BAYREUTH/BONN. Chancengleichheit: Das ist das diesjährige Thema der Bayreuther Dialoge, die am 30. und 31. Oktober an der Uni Bayreuth stattfinden. Student Christian Rasquin, Student Philosophy & Economics, hat mit Ökonom und Wettbewerbstheoretiker Professor Carl Christian von Weizsäcker (Bild) gesprochen.
Foto: red
Frage: Was bedeutet Chancengleichheit für Sie?
von Weizsäcker: Dass Personen allein nach inhärenter Leistungsfähigkeit Chancen auf Entwicklung bekommen. Aber vielleicht versteht man den
Begriff ex negativo besser: Wann liegt denn keine Chancengleichheit vor? Zum einen dann, wenn aus nicht sachlichen Gründen diskriminiert wird, somit ein Verstoß gegen das
Leistungsprinzip vorliegt. Zum anderen, wenn jemand aufgrund von gesellschaftlichen Bedingungen oder elterlicher Fürsorge besser oder schlechter gestellt ist. Aber was folgt daraus? Sollten
etwa Eltern, die die Mittel und den Willen haben, ihrem Kind eine gute Ausbildung zu ermöglichen, daran gehindert werden, nur um damit die Chancen anderer Kinder zu verbessern? Das wäre
absurd! Chancenungleichheit, die auf Unterschieden bei den Erziehungsanstrengungen der Eltern beruht, muss hingenommen werden. Andernfalls entfällt der Anreiz für die Eltern, sich
für das spätere Fortkommen der Kinder ins Zeug zu legen.
Frage: In welchem Verhältnis stehen Freiheit und Chancengleichheit?
von Weizsäcker: Freiheit ist die Grundlage dafür, dass es Chancen gibt. Insofern treten Freiheit und Chancen komplementär auf. Das
gesellschaftliche Ziel der Chancengleichheit macht nur Sinn, wenn Chancen eine gute Sache sind. Dies setzt jedoch Freiheit voraus, denn ohne Freiheit gibt es keine Chancen. Gibt es also mehr
Freiheit, dann gibt es auch mehr Chancen. Jeder hat dann mehr Chancen, auch wenn diese ungleich verteilt sind. Wenn Meier 100 Chancen und Müller 50 Chancen hat, dann ist das besser, als wenn
beide nur 20 Chancen hätten. Chancengleichheit herzustellen, indem man den Menschen die Freiheit und damit ihre persönlichen Chancen wegnimmt und so alle schlechter stellt, ist ein
totalitäres Programm.
Frage: Ist Chancengleichheit gesellschaftlich nützlich und wenn ja, warum?
von Weizsäcker: Prima facie ja! Dies gilt nur dann nicht, wenn nach unten nivelliert wird. Dazu gibt es im Übrigen eine interessante Studie von
James Heckmann. Er ist amerikanischer Ökonom und hat die Wichtigkeit frühkindlicher Bildung erforscht. Er hat herausgefunden, dass die soziale Rendite eines eingesetzten Dollars in der
frühkindlichen Förderung am größten ist, denn dort entscheidet sich, ob ein Kind später auf den guten oder den schlechten Weg kommt.
Frage: Hat der Staat die Pflicht, Chancengleichheit herzustellen?
von Weizsäcker: Dazu müssen wir eine methodische Vorüberlegung anstellen. Können Kollektivpflichten übergeordnet werden? Eine
Verpflichtung des Staates kann nur über die Menschenrechte und Grundrechte, an deren Einhaltung ein Staat gebunden ist, sowie über Mehrheitsbeschlüsse des Parlaments hergeleitet
werden. Ist solch eine Pflicht auf die Herstellung von Chancengleichheit nun aus den Grundrechten ableitbar? Mittlerweile wird viel aus Artikel 1 des Grundgesetzes hergeleitet und mit dem Recht auf
Wahrung der Menschenwürde begründet, wie zum Beispiel das kürzlich vom Bundesverfassungsgericht gefällte Urteil über die Verfassungswidrigkeit der Hartz-IV-Sätze. Eine
solch extensive Form der Auslegung ermöglicht viel. Ich halte das für problematisch. Solange es kein Gesetz dazu gibt, möchte ich nicht sagen, dass der Staat verpflichtet ist, durch
Eingriffe in die Privatsphäre der Menschen Chancengleichheit herzustellen. Und wenn man ein solches Gesetz vorbereiten würde, käme es sicherlich zu jahrzehntelangen Diskussionen, wie
weit eine solche Eingriffsverpflichtung des Staates gehen sollte.
Frage: Wo stößt Chancengleichheit an ihre Grenzen und wird vom Leistungsprinzip abgelöst?
von Weizsäcker: Dazu müssen wir erst einmal klären, was das Leistungsprinzip ist. Es besagt schlichtweg, dass Menschen in unserer Gesellschaft
nach Leistung bezahlt werden. Dies meint direkte Leistung, nicht Leistung, die vorhergegangen ist. Der Universitätsabsolvent wird nicht höher bezahlt, weil er studiert hat, sondern weil
er dem Arbeitgeber mehr nützt als ein Facharbeiter. Die Gewerkschaften vertreten gerne den falschen Weg einer egalisierenden Lohnpolitik. Dabei verkennen sie, dass eine Verletzung des
Leistungsprinzips die Wohlfahrt schmälert. Das Leistungsprinzip ist eine Voraussetzung für Chancengleichheit, aber auch mit dem Leistungsprinzip ist Chancengleichheit nicht automatisch
gewährleistet.
Frage: Was halten Sie von Studiengängen, die die Fächer Philosophie und Wirtschaft verbinden?
von Weizsäcker: Diese Verknüpfung ist sehr sinnvoll. Das Modell kennt man ja aus dem angelsächsischen Raum. Es sollte mehr Gebrauch von solchen Studiengängen gemacht
werden.
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