31.08.2010, 13:38 Uhr
KÖLN. Schulabgänger müssen rechtzeitig gegen eine Hochschule vorgehen, wenn sie einen Studienplatz einklagen wollen.
Denn in vielen Bundesländern gibt es hierfür Fristen, die unabhängig vom Bewerbungsverfahren gelten, sagte der Rechtsanwalt Christian Birnbaum aus Köln dem dpa-Themendienst. So müssten Bewerber zunächst bei der Hochschule beantragen, dass ihnen ein Platz außerhalb der festgesetzten Aufnahmekapazität zugewiesen wird. In einigen Ländern wie Baden-Württemberg oder Sachsen-Anhalt sei die Frist für das kommenden Wintersemester schon abgelaufen. In den meisten Ländern läuft sie aber noch - in Berlin zum Beispiel bis zum 1. Oktober.
dpa/Foto: dpa
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