Üble Beleidigungen kommen 21-Jährigen teuer zu stehen
KULMBACH/NEUENMARKT. Um eine letzte Chance, auf freiem Fuß zu bleiben, bettelte beim Amtsgericht ein junger Hilfsarbeiter aus Neuenmarkt. Eigentlich ging es in dem Prozess nicht um eine besonders dramatische Geschichte. Der 21-Jährige hatte im Februar einen Polizisten übel beleidigt. Kein Schwerverbrechen, für das man jemanden hinter Gitter schickt, wie auch Richterin Sieglinde Tettmann erklärte.
Trotzdem stand der Neuenmarkter bei der Verhandlung bereits mit einem Fuß im Gefängnis. Vor allem eine lange Liste von Vorstrafen, die er sich seit seinem 14. Lebensjahr eingehandelt
hat, schlug negativ zu Buche. Und erst im Februar war der 21-Jährige zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er mit einer Gruppe Randalierer bei einer Feier einen wehrlosen Mann
zusammengeschlagen und getreten hatte.
Bewährungschance vertan
Gerade mal drei Tage nach dieser Verhandlung hat der junge Mann seine Bewährungschance bereits wieder vertan. Dabei spielte er eigentlich nur eine Nebenrolle bei einer Verfolgungsjagd mit der
Polizei. Der Besatzung eines Streifenwagens war am frühen Morgen in Neuenmarkt ein Auto mit überhöhter Geschwindigkeit aufgefallen. Als die Beamten den Wagen stoppen wollten, gab die
Fahrerin Gas und versuchte zu flüchten. Nach kurzer Zeit endete dieser Versuch aber im Straßengraben. Auf dem Beifahrersitz saß der Angeklagte.
Warum die junge Frau einer Verkehrskontrolle entgehen wollte, war schnell klar: Sie hatte keinen Führerschein und war außerdem angetrunken. Während die Fahrerin nach dem Unfall aber
keine Probleme machte, hatten die Polizisten ihre liebe Mühe mit dem 21-Jährigen. „Er saß im Wagen und simulierte den Bewusstlosen“, so einer der Streifenbeamten.
Nachdem der Angeklagte das Fahrzeug nicht freiwillig verlassen wollte, half der 32-jährige Polizist mit leichter Gewalt nach. Dabei stürzte der junge Mann allerdings zu Boden, bei seiner
starken Alkoholisierung von 2,5 Promille sicher kein Wunder.
Was folgte, war eine nicht enden wollende Schimpfkanonade gegen den Beamten. Mindestens zehn bis fünfzehn Mal soll der Neuenmarkter ihn in übelster Weise beleidigt haben. „Das kann
schon sein; aber so genau erinnere ich mich nicht“, so der 21-Jährige, der sich für sein Benehmen entschuldigte. Einen kompletten Blackout nahm ihm das Gericht aber nicht ab. Dem
zweiten Beamten gegenüber hat sich der Angeklagte in jener Nacht nämlich anständig verhalten.
Bei früheren Strafverfahren hatte der Neuenmarkter noch einen gewissen Bonus wegen seines doch recht jungen Alters; jetzt mit 21 Jahren ist der aufgebraucht. Den Ausschlag, dass er dennoch mit
einer zweimonatigen Bewährungsstrafe davonkam, gaben gewisse Fortschritte in seinem bisher recht krummen Lebenslauf.
gem
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