KULMBACH. Eine spontane Party vor rund eineinhalb Jahren beschäftigte am Mittwoch beim Amtsgericht die Justiz. Drei Angeklagten wurde vorgeworfen, bei dem Treffen in einer Kulmbacher Altstadtwohnung einen anderen Gast so übel verprügelt zu haben, dass dieser mit einer gebrochenen Nase sowie Prellungen und Schürfwunden am ganzen Körper ins Krankenhaus eingeliefert werden musste.
Bis ins Detail und fast minutiös aufgeschlüsselt versuchte das Jugendschöffengericht, die über mehrere Stunden laufenden Ereignisse am Abend des 28. Januar 2009
aufzuklären. Dies war notwendig, weil den Tätern gemeinschaftliches Handeln angelastet wurde, was die strafrechtlichen Folgen sehr verschärft. Ursprünglich hatte die
Staatsanwaltschaft sogar wegen eines versuchten Tötungsdeliktes ermittelt, die Anklage lautete jetzt jedoch „nur“ auf gemeinsame schwere Körperverletzung. Ein gemeinsames
geplantes Vorgehen bestritten die Angeklagten, ein 18-jähriger Russlanddeutscher, der 26-jährige Wohnungsinhaber und eine 42-jährige Kulmbacherin. Mit kleinen Einschränkungen
legten sie ansonsten aber Teilgeständnisse ab und zeigten sich reumütig. Letztlich wurden alle auch nur für die einzelnen Taten verurteilt, die sie selbst zugaben.
Gewaltorgie
Das reichte aber allemal, um den Zuhörern einen Schauer über den Rücken laufen zu lassen. Die Party, bei der viel Bier und Wodka geflossen ist, artete schnell und im Prinzip grundlos
in eine Gewaltorgie aus. Opfer war ein Alkoholiker, der derzeit per Gerichtsbeschluss in einer geschlossenen Anstalt untergebracht ist. Der 45-Jährige konnte sich jetzt nur noch an wenig
erinnern. Nach der ersten Ohrfeige durch den Gastgeber war er zu Boden gegangen. „Ich weiß, dass ich irgendwann im Krankenwagen lag und am nächsten Tag in der Klinik wachgeworden
bin.“
Nach den Schilderungen der drei Angeklagten hat sich die Geschichte so abgespielt: Der Wohnungsinhaber versetzte dem Opfer nach angeblicher Provokation am frühen Abend zwei kräftige
Watschen. Einige Zeit später soll sich der 45-Jährige mit der stark betrunken 42-jährigen Angeklagten angelegt haben. „Er hat meine Tochter übel beleidigt“, so die
ebenfalls alkoholkranke Frau. Deswegen habe sie ihm einige Ohrfeigen verpasst. Anschließend wollte sie auch noch mit einem schweren Fäustel auf den Mann losgehen, was aber der dritte
Angeklagte sofort verhinderte.
Der 18-Jährige wandelte sich aber schnell vom Helfer zum Schläger. „Er hat mich dann auch übel beschimpft“, behauptete er vor Gericht. Als Reaktion versetzte der junge
Mann seinem sturzbetrunkenen Gegenüber drei heftige Faustschläge ins Gesicht, wobei unter anderem dessen Nase zu Bruch ging.
Für alle drei Angeklagten, von denen jeder bereits hinreichend vorbestraft ist, war es letztlich ein Glücksfall, dass ihre Taten erst jetzt abgeurteilt wurden. Der junge Russlanddeutsche
hat schon mehrere Arreste abgesessen und musste eigentlich mit einer Haftstrafe rechnen. Weil seine damals unbestritten vorhandenen „schädlichen Neigungen“ heute aber wohl nicht
mehr vorliegen, beließ es das Jugendschöffengericht wegen der vorsätzlichen Körperverletzung bei zwei weiteren Wochenendarresten und 100 Stunden gemeinnütziger
Arbeit.
Auf einem guten Weg sah das Gericht auch die beiden übrigen Angehörigen, die sich inzwischen aus dem Dunstkreis der Kulmbacher Trinkerszene gelöst haben. Die 42-jährige
Kulmbacherin erhielt eine Bewährungsstrafe von neun Monaten und als Auflage ebenfalls 100 Arbeitsstunden.
Das „beste Los“ hat der 26-jährige Gastgeber gezogen. Er sitzt derzeit hinter Gittern und wäre wohl vor Ende des Jahres nicht freigekommen. Das Gericht verhängte gegen
ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung jetzt ebenfalls eine neunmonatige Haftstrafe mit 100 Stunden Arbeitsauflage. Dabei wurde das frühere Urteil eingerechnet und ebenfalls zur
Bewährung ausgesetzt. Der junge Mann kann daher darauf hoffen, bald das Gefängnis zu verlassen.
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