29.07.2010, 11:31 Uhr
KARLSRUHE. Der TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann ist aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Er verließ am Donnerstag das Mannheimer Gefängnis. Zuvor hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe den Haftbefehl gegen den 52-jährigen Schweizer aufgehoben und seine "umgehende Freilassung" angeordnet.

Der 3. Strafsenat des OLG entschied, dass im derzeitigen Stadium des Verfahrens kein dringender Tatverdacht mehr bestehe. Daher sei auch die Fluchtgefahr als Grund für die Untersuchungshaft nicht länger maßgeblich.
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Aus der Erklärung des OLG Karlsruhe |
| "Der 3. Strafsenat hat (...) ausgeführt, dass (...) im derzeitigen Stadium des Verfahrens kein dringender Tatverdacht mehr bestehe. Zur Begründung hat der Senat insbesondere darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf den den Tatvorwurf bestreitenden Angeklagten und die Nebenklägerin als einzige Belastungszeugin die Fallkonstellation der „Aussage gegen Aussage“ vorliege. Die Nebenklägerin, bei der Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden könnten, habe zudem bei der Anzeigeerstattung und im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens zu Teilen der verfahrensgegenständlichen Vorgeschichte und des für die Beurteilung des Kerngeschehens (dem Vergewaltigungsvorwurf) bedeutsamen Randgeschehens zunächst unzutreffende Angaben gemacht. Hinsichtlich der Verletzungen der Nebenklägerin könne derzeit aufgrund der bisher durchgeführten Untersuchungen und Begutachtungen neben einer Fremdbeibringung auch eine Selbstbeibringung nicht ausgeschlossen werden." (mehr...) |
Kachelmann saß seit dem 20. März in Untersuchungshaft, weil er seine frühere Freundin vergewaltigt haben soll. Er hat die Vorwürfe von Anfang an zurückgewiesen. Da sein mutmaßliches Opfer die einzige Belastungszeugin sei, stehe Aussage gegen Aussage. Bei der Ex- Freundin des Schweizers könnten außerdem "Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive" nicht ausgeschlossen werden, hieß es vom Gericht.
Die Frau habe bei der Anzeige und im Ermittlungsverfahren zur Vorgeschichte und den Umständen der Vergewaltigung zunächst unzutreffende Angaben gemacht. Aufgrund der Untersuchungen und Gutachten könne auch nicht ausgeschlossen werden, dass sie sich die Verletzungen selbst zugefügt habe.
Anwalt: Skandal der Justiz Grenzen gesetzt
"Der Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat einem Justizskandal Grenzen gesetzt", sagte Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock. Er werde jetzt mit seinem Mandanten konzentriert die Hauptverhandlung vorbereiten, der sie zuversichtlich entgegensähen.
"Ich bin nicht dazu da, Vorwürfe zu machen. Ich bin Strafverteidiger, mein Beruf ist es, ungerecht einsitzende Gefangene aus der Untersuchungshaft zu holen und das ist uns heute Gott sei Dank gelungen", sagte Birkenstock mehreren Nachrichtensendern.
Die Ermittler werfen Kachelmann vor, Anfang Februar seine langjährige Geliebte, die sich von ihm trennen wollte, in deren Wohnung in Schwetzingen vergewaltigt und mit einem Küchenmesser am Hals verletzt zu haben. Kachelmann war im März auf dem Rückweg von den Olympischen Spielen in Vancouver auf dem Frankfurter Flughafen verhaftet worden.
Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte Mai Anklage wegen des Verdachts der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und gefährlicher Körperverletzung erhoben. Die Hauptverhandlung soll am 6. September vor dem Mannheimer Landgericht beginnen. Bei einer Verurteilung drohen Kachelmann bis zu 15 Jahre Haft.
dpa
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