27.07.2010, 18:59 Uhr
Von Peter Engelbrecht
HOF/BAYREUTH. Paukenschlag beim Prozess um die IHK-Akademie Oberfranken vor dem Landgericht Hof: Die Vorwürfe des Subventionsbetrugs gegen den ehemaligen Geschäftsführer und den früheren Prokuristen werden fallen gelassen, es geht nur noch um Betrug. Damit werden die beiden Angeklagten voraussichtlich mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Bereits am Mittwoch soll das Urteil fallen.
Die überraschende Wende kündigte Vorsitzender Richter Hans-Jürgen Held um 15.30 Uhr an: Er erklärte, Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung hätten sich zuvor verständigt. Die Kammer war der Ansicht, dass eine Verurteilung wegen Subventionsbetrugs ausscheide und Betrug in Betracht komme.
Kostenstellenrechnung fehlt
Es sei ein Schaden einstanden, weil die Verantwortlichen der IHK-Akademie zu viel Subventionen abgerufen hätten; der Schaden sei aber nicht bezifferbar, weil eine Kostenstellenrechnung
fehle. Die zu erwartende Haftstrafe könne zur Bewährung ausgesetzt werden, kündigte Held an. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft von vier Millionen Schaden
gesprochen.
Die Verteidiger und die Staatsanwaltschaft erklärten sich mit dem Vorschlag einverstanden. Der Verteidiger des ehemaligen Geschäftsführers verlas eine Erklärung seines
Mandanten, wonach dieser Fördermittel beantragt habe, die zum Teil nicht dem Förderzweck, sondern der Finanzierung der IHK-Akademie dienten. Und der frühere Prokurist ließ
ebenfalls verkündeten, er räume ein, er habe billigend in Kauf genommen, dass Fördermittel beantragt wurden, die für den allgemeinen Geschäftsbetrieb der IHK-Akademie
verwendet wurden.
Daraufhin stellte Oberstaatsanwalt Peter Glocker den Antrag, alle Vorwürfe im Zusammenhang mit zwei Weiterbildungsprojekten sowie in Sachen Insolvenzverschleppung und Verletzung der Buchführungspflicht einzustellen. Dem folgte schließlich das Gericht.
Die Wende
Wie kam es zu der überraschenden Wende? Die Regierung von Oberfranken verwendete für ihre Bewilligungsbescheide für Subventionen Formblätter, die vom Wirtschaftsministerium
vorgegeben werden und bayernweit seit bis zu 15 Jahren verwendet werden. Auf diesen Dokumenten gibt es eine Passage, in der der Antragsteller die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner
Angaben versichert. Gleichzeitig nimmt er zur Kenntnis, dass die im Antrag gemachten Angaben „subventionserheblich“ im Sinne des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug) sind.
In dem amtlichen Papier sind aber keine Hinweise auf Gesetze, Rechtsverordnungen oder Festlegungen der subventionsgebenden Behörde zu finden, die vor Antragstellung festgelegt hätten, was „subventionserhebliche Tatsachen“ sind. Im Klartext: Der Antragsteller wusste nicht, was diese Tatsachen sind, versicherte aber, nicht dagegen zu verstoßen. Deshalb wurde der Vorwurf Subventionsbetrug fallen gelassen.
Keine Richtlinien für Subventionen
Die Sachbearbeiterin bei der Regierung von Oberfranken hatte am Vormittag ausgesagt, die Subventionen seien ohne Richtlinien auf Wunsch des Bayerischen Wirtschaftsministeriums vergeben worden.
Die Gelder seien immer mit dem Ministerium vorbesprochen worden, dieses habe die Subventionen auch freigegeben. „Man wusste nicht, wie ein Projekt endet“, räumte die
Sachbearbeiterin ein.
Beim Abruf der Mittel habe die Bezirksregierung nichts prüfen können. Es habe auch keine Zwischenprüfung gegeben, „bei einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts schon überhaupt nicht“. Laut Wirtschaftsministerium war die Akademie der IHK gleichgestellt. Das sei bayernweit so gelaufen, hieß es.
Auch der zuständige Sachgebietsleiter berichtete, dass die Subventionsvergabe zu großen Teilen im Wirtschaftsministerium vorbesprochen wurde. „Leitlinien für die Subventionsvergabe gab es keine“, sagte der Regierungsdirektor.
Foto: Ritter/Archiv
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