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20.07.2010, 16:39 Uhr

 

Gericht verurteilt Polizisten für Geheimnisverrat

Von Manfred Scherer

BAYREUTH. Das Bayreuther Schöffengericht hat am Dienstag einen 43-jährigen Polizeibeamten wegen versuchter Strafvereitelung und Geheimnisverrats zu einer elfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der Mann, der ihn zu Preisgabe der brisanten Informationen über einen wegen Mordversuchs gesuchten Verwandten anstiftete, soll für ein Jahr und zwei Monate ins Gefängnis – vor allem deshalb, weil er einen zweiten Polizisten zu unrecht des Verrats beschuldigt hatte.

 

In dem Fall ging um eine Computerabfrage, die der Streifenbeamte der Stadtinspektion am 6. November 2008 machte. Er suchte die Fahndungsdaten für einen Mann heraus, der am 19. Juli 1996 in München ein Kapitalverbrechen begangen hatte: Nach seinen Messerstichen gegen ein damals 23-jähriges Opfer, das nur mit knapper Not überlebte, war der Kosovare untergetaucht und lebte im Herbst 2008 als Illegaler in Italien. Der Streifenpolizist fragte die Fahndungsdaten ab, teilte sie dem mitangeklagten 37-jährigen Cousin des Gesuchten mit, der wiederum dem Untergetauchten eben die Warnung zukommen ließ, dass er nach wie vor international gesucht werde.

Aufgrund der Abfrage wurde der Gesuchte in Italien gefasst. Der in Bindlach lebende Cousin hatte nämlich, bevor er sich an den Streifenpolizisten wandte, einen ihm bekannten Kriminalbeamten um die Information angegangen. Der hatte abgelehnt und die Zielfahndung bei der zuständigen Münchner Kripo eingeschaltet.

Geheime Daten verraten

In dem Prozess behauptete der angeklagte Anstifter, der Kriminaler habe ihm ebenso wie der Streifenpolizist die geheimen Daten verraten. Dies wertete das Gericht als nachgewiesene falsche Verdächtigung aus Rache, die so schwer wog, dass die Strafe für den Verleumder nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Der 43-jährige Streifenpolizist erklärte vor dem Urteil in seinem letzten Wort: „Ich schäme mich, das ich das Ansehen der Polizei beschädigt habe.“

Die elfmonatige Strafe für ihn liegt knapp unter der Einjahres-Grenze, ab der verurteilte Beamte automatisch aus dem Dienst entfernt werden können.

Symbolbild: dpa



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