BAYREUTH. Weil ein 28-jähriger Mann sich im Gefängnis für eine Berufsausbildung und gegen eine Sozialtherapie entschied, soll er nachträglich in der Sicherungsverwahrung untergebracht werden. Seit Montag verhandelt die Strafkammer den Fall.
Genau vor vier Jahren verurteilte dasselbe Gericht den damals 24-Jährigen für eine brutale Gewalttat zu fünf Jahren Haft: Der stark betrunkene Mann hatte im September 2005 bei einer
Party auf dem Gelände der Schokofabrik in St. Georgen seine damalige Freundin niedergeschlagen, mit schweren Stiefeln gegen den Kopf getreten und ihr dann aus wenigen Metern Entfernung eine
Bierflasche ins Gesicht geworfen. Die Folge: Das linke Auge der Frau ist fast blind, weshalb die Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung erfolgte.
Dies war nicht das erste Mal, dass der Mann, der sich damals der Punkerszene zurechnete, aufgrund von übermäßigen Alkohol- oder Drogenkonsum aggressiv wurde: Im Jahr 2001 hatte er
bei einer Schlägerei in der Frauengasse 2,2 Promille intus gehabt und einen Kontrahenten mit einem Messer attackiert. Den ursprünglich wegen eines versuchten Tötungsdeliktes
angeklagten Jugendlichen verurteilte das Landgericht im Oktober 2002 wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Jugendstrafe und Zwangsentzug in einer Alkoholikerklinik. Diese
Therapie brach er ab, im Prozess um den Flaschenwurf sagte er damals: „Das hat nicht zu meiner Lebensanschauung gepasst. Zum Punk-Sein gehören Alkohol und Drogen.“
Zu behandelnde Persönlichkeitsstörung
Im Prozess um den Flaschenwurf stellte ein Gutachter fest, dass der seit Jahren bestehende Hang zu Alkohol- und Drogen aus einer gefährlichen Quelle gespeist wird: Aus einer
Persönlichkeitsstörung, die aus dem emotional instabilen und impulsiven Mann im Fall extremen psychischen Drucks zu einer Gefahr machen könne. Damals wurde dringend empfohlen, die
Persönlichkeitsstörung zu behandeln, damit sich in der Persönlichkeit des Mannes kein Hang zu schweren Straftaten einschleife. Aufgrund des Umstandes, dass der Verurteilte im
Gefängnis die empfohlene und angebotene Sozialtherapie nicht gemacht habe, beantragte die Staatsanwaltschaft nun die Sicherungsverwahrung.
Zum Prozessbeginn sagte der Verurteilte: „Ich trinke keinen Tropfen Alkohol mehr.“ Er betonte, im Gefängnis sei es genauso leicht wie in Freiheit, an Alkohol zu kommen. Seine
Begründung, das er die angebotene Sozialtherapie nicht antrat: „Es war nicht so, dass ich das nicht wollte. Ich hatte zeitgleich die Chance auf eine Berufsausbildung. Da habe ich lieber
die Schreinerlehre durchgezogen.“ Hintergrund: Seine Verlobte – jene Frau, der er das Auge zerstörte – hält zu ihm. Beide haben eine gemeinsame Tochter: „Ich bin
kein Punker mehr. Was ich will, ist ein guter Vater sein. Dazu brauche ich Arbeit, wenn ich rauskomme.“
Symbolbild: dpa
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