08.07.2010, 17:40 Uhr
Von Peter Engelbrecht
HOF/BAYREUTH. „Ich hätte die Förderanträge nicht gestellt, wenn der damalige IHK-Hauptgeschäftsführer nicht die Anweisung dazu gegeben hätte.“ Das sagte der angeklagte frühere Prokurist der IHK-Akademie Oberfranken in Bayreuth bei seiner Vernehmung vor dem Landgericht Hof.
Ihm und dem ehemaligen Geschäftsführer werden unter anderem Subventionsbetrug von vier Millionen Euro vorgeworfen. Ansprechpartner für Weiterbildungs-Förderprojekte sei der damalige Hauptgeschäftsführer gewesen, der bis Ende 2005 auch Mit-Geschäftsführer der Akademie war, berichtete der Ex-Prokurist.
Er selbst habe die Sachen vorbereitet, die Entscheidungen habe dann der Hauptgeschäftsführer getroffen. „Das ‘Go’ kam von ihm“, betonte er. Der mitangeklagte Geschäftsführer sei informiert gewesen.
Hauptgeschäfsführer entschied nachhaltiger
Bei den beiden Geschäftsführern der IHK-Akademie habe es eine „Schwelle für Entscheidungen“ gegeben. Wenn Dinge zu entscheiden gewesen seien, die auch für die IHK wichtig waren, sei der Hauptgeschäftsführer „ein bisschen nachhaltiger“ gewesen. Dieser habe schließlich 50 Prozent der Gesellschafter, also der IHK, vertreten.
Die Akademie war bekanntlich eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Kammer. Dies sei bei Punkten relevant geworden, bei denen die IHK betroffen war, etwa bei Kostenverrechnungen.
Gedächtnisschwund
Die Förderanträge, die nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft gravierend falsche Angaben enthalten haben, wurden sowohl vom angeklagten Geschäftsführer als auch vom ehemaligen Prokuristen unterschrieben. Der IHK-Hauptgeschäftsführer – gleichzeitig auch Akademie-Geschäftsführer – tauchte hier nicht auf. Kein Wunder, dass ein Verteidiger nachfragte. Der Ex-Prokurist antwortete, dies sei ihm nicht mehr erinnerlich. Darauf der Verteidiger: „Das ist nicht nachvollziehbar“.
Vorsitzender Richter Hans-Jürgen Held wollte wissen, wer die Kosten für die einzelnen Weiterbildungsprojekte sammelte und die Entwicklung abschätzte. Der Ex-Prokurist räumte ein, dass es dafür weder eine Kostenstellen- noch eine Kostenträgerrechnung gegeben habe. Es habe halt geheißen, „wir sind soweit, wir müssen wieder Mittel abrechnen“.
Skurrile Toilettenpapier-Rechnung
Auch das skurrile Reinrechnen des Wertes von 50 Großpackungen Toilettenpapierrollen in das Weiterbildungsprojekt „Exzert“ kam erneut zur Sprache. Der Beleg dafür sei „nicht zu stückeln“ gewesen, erläuterte der Ex-Prokurist. Auch die Frage, ob die Regierung von Oberfranken über die Veränderung der Ziele eines Projektes eingeweiht war, stand im Raum. Richter Held ließ einen internen Prüfungsvermerk der Regierung verlesen und sagte: „Man kann dem Vermerk entnehmen, dass die Regierung doch mehr wusste.“
Am Donnerstag teilte der frühere IHK-Hauptgeschäftsführer per E-Mail mit, dass ein Verfahren gegen ihn auf Beschluss der Amtsgerichtes Hof vom 6. Juli auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt worden ist. Ihm wurde zur Last gelegt, in der Bilanz 2004 gegenüber einem Wirtschaftsprüfer unrichtige Angaben gemacht und damit gegen handelsrechtliche Vorschriften verstoßen zu haben. Nähere Auskünfte dazu waren von der Justiz nicht zu erhalten.
Symbolbild: pa
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