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06.07.2010, 17:04 Uhr

 

Anzapfen ohne Richter?

Von Manfred Scherer

BAYREUTH. Um die strafrechtliche Blutentnahme, vor allem im Zusammenhang mit Trunkenheitsfahrten, ist nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Diskussion entbrannt. Strafverfolger, wie etwa die Innenminister der Bundesländer, würden gerne den sogenannten Richtervorbehalt bei Blutentnahmen kippen und die Anordnung von Blutentnahmen alleine der Polizei überlassen.

 

Während die Anwälte auf richterlichen Kontrolle der Grundrechtsverletzung der körperlichen Unversehrtheit pochen, haben die Richter selbst eine pragmatische Haltung zu dem Thema: „Im Bayerischen Richterverein gibt es eine einhellige Meinung: Die Richterschaft hätte keine tief greifenden Einwände gegen einen Wegfall des Richtervorbehalts bei Blutentnahmen“, sagt Alois Meixner, der Vorsitzende des Bayreuther Richtervereins.

Hintergrund für die aktuelle Diskussion des Themas ist eine aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das im Juni den Richtervorbehalt bei Blutentnahmen stärkte: In dem Fall ging es um die Alkoholfahrt einer Frau, die beim Atemalkoholtest 1,01 Promille erreichte und gegen die die zuständigen Polizeibeamten eine Blutentnahme anordneten – mitten am Tag und ohne richterliche Rücksprache. Das Verfassungsgericht entschied: Die Betroffene hätte Anspruch auf die Einschaltung eines Richters gehabt.

Alois Meixner vom Bayreuther Richterverein – er ist selbst Strafrichter – sagt: „Je näher die Blutentnahme am Tatzeitpunkt liegt, desto zuverlässiger ist der Beweiswert der Blutprobe. Es ist doch oft so, dass Polizisten vor Ort draußen stehen und keine Möglichkeit haben, schnell die notwendigen schriftlichen Unterlagen für eine richterliche Entscheidung beizubringen. Und manch ein Richter sagt zurecht, dass er eine rein mündliche Entscheidung nicht treffen will. Die Kollegen wollen nicht zum Unterschriftenautomaten werden.“ Meixner betont, erst jüngst sei bei der Bayreuther Justiz der richterliche Bereitschaftsdienst ausgeweitet worden. Zwischen 6 Uhr morgens und 21 Uhr abends sind Bereitschaftsrichter erreichbar. Allerdings: Viele Blutentnahmen werden nachts fällig. Meixner: „Wenn man den Richtervorbehalt absolut sauber machen wollte, müsste ein Richter vor Ort dabei sein. Das hätte einen ungeheuren Personalbedarf zur Folge.“ Der wesentliche Grund, dass Richter Meixner auf ein richterliches Recht verzichten würde: „Der Grundrechtseingriff ist nicht allzu gravierend.“

Mit dieser Haltung bringen die Richter bei den Anwälten das Blut in Wallung. Ilona Treibert, die Vorsitzende des Bayreuther Anwaltsvereins: „Es ist sicherlich bequem, sich auf Gefahr in Verzug zu berufen, jedoch dürfen rechtsstaatliche Prinzipien nicht Zweckmäßigkeitserwägungen geopfert werden.“

Symbolbild: pa




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