30.06.2010, 18:22 Uhr
BAYREUTH/KULMBACH. Wegen Kreditbetrugs in Höhe von fast 370 000 Euro zum Nachteil eines Kulmbacher Kreditinstituts, hat das Landgericht am Mittwoch zwei 59 und 66 Jahre alte Rentner zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und zehn Monaten sowie drei Jahren und zwei Monaten verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der aus Sachsen kommende frühere Geschäftsführer und Unternehmensberater sowie der aus Selb stammende ehemalige Bankkaufmann Kredite an
verschiedene Personen aus dem Vogtland vermittelt hatten. Weil die Betreffenden aufgrund ihres geringen Einkommens aber nicht kreditwürdig waren, legten die Angeklagten gefälschte
Lohnbescheinigungen und Schufa-Auskünfte vor, um eine gewisse Bonität vorzutäuschen. Ihre Vermittlertätigkeit ließen sie sich mit entsprechenden Provisionen in einer
Höhe von zehn Prozent der Nettokreditsumme vergüten.
Sowohl in der Urteilsbegründung des vorsitzenden Richters Alois Meixner, als auch in den Plädoyers von Staatsanwalt Frank Thomas und der beiden Verteidiger Walter Bagnoli und Eberhard
Irrgang wurde dabei harsche Kritik an der gängigen Bankenpraxis geübt. Der Bank sei es darum gegangen, möglichst schnell möglichst viele Kunden für einen so genannten
Sofortkredit zu gewinnen, sagte der Richter. Mögliche Ausfälle seien dabei über höhere Zinsen einkalkuliert gewesen.
Diese Geschäftspraktik habe durchaus einen gewissen Geschmack“, sagte Rechtsanwalt Bagnoli. Er stelle sich unter einem seriösen Darlehen etwa anderes vor. Die Angeklagten seien
nur Mitspieler eines gewisser Systems gewesen. Das Mitverschulden der Bank sei nicht unerheblich, stimmte auch Rechtsanwalt Irrgang zu. Man habe es den Kunden „saumäßig“
leicht gemacht, an Geld zu kommen. Auch Staatsanwalt Thomas hielt den Angeklagten zugute, dass ihnen die Bank den Betrug sehr leicht gemacht habe, indem die vorgelegten Bescheinigungen einfach
nicht ausreichend überprüft wurden.
Wie berichtet hatten die Kreditnehmer über die gefälschten Unterlagen in neun Fällen jeweils eine Summe von rund 50 000 Euro ausbezahlt bekommen. Obwohl sie teilweise nur über
ein geringes Einkommen in Höhe von 400 Euro oder im Fall eines Studenten über gar kein Einkommen verfügten, waren monatliche Rückzahlungsraten in Höhe von 800 bis 900
Euro vereinbart. Es habe somit auf der Hand gelegen, dass die Angelegenheit irgendwann auffliegen muss, sagte Richter Meixner. Wenn der tatsächliche Schaden „nur“ bei rund 370
000 Euro liegt, so sei dies damit zu begründen, dass die Betroffenen einen Teil der Raten bislang doch irgendwie zurückbezahlen konnten.
shf
Symbolbild: pa
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