14.03.2010, 09:10 Uhr
Von Manfred Scherer
BAYREUTH. Wegen Kreditbetrugs in Millionenhöhe und besonders schwerer Urkundenfälschung steht ein Immobilienunternehmer vor Gericht.
Finanzbedarf durch Betrügereien gedeckt
Das bestätigte der Hofer Justizsprecher Bernhard Heim auf Anfrage. Die zuständige Wirtschaftsstrafkammer soll dabei vorwiegend das Geschäftsgebaren des Beschuldigten in den Jahren
zwischen 2005 und 2008 aufarbeiten. In diesem Zeitraum soll der Mann, der bisher ein durchaus bewegtes Leben geführt hat, den Finanzbedarf seines in der Bindlacher Straße
ansässigen Immobilienunternehmen durch betrügerische Machenschaften gedeckt haben.
Der Beschuldigte hatte längere Zeit auf den Philippinen gelebt und gearbeitet. Bei seiner Rückkehr nach Deutschland gründete er eine Firmengruppe, die etwa ab dem Jahr 2001
Immobiliengeschäften machte. Dafür brauchte der 51-Jährige Gelder in erheblichem Umfang, jedoch soll die Bonität seines Unternehmens im Jahr 2005 schlecht gewesen sein,
entsprechend auch die Aussicht auf frisches Kreditgeld.
Fingierte philippinische Bescheide
Laut der Anklage entschloss der Beschuldigte sich, den Banken mit offenbar gut gefälschten Unterlagen vorzuspielen, dass seine finanzielle Lage bestens sei: Er soll fingierte Bilanzen der philippinischen Firma, falsche Steuerbescheide dortiger Behörden oder fingierte Überweisungsbelege asiatischer Banken vorgelegt haben.
Der 51-Jährige soll so sein Vermögen auf einen Fantasiewert von acht Millionen gesteigert haben, obwohl er nur mehr weniger als 100 Euro auf dem Konto hatte. Wie Justizsprecher Heim betonte, gab es für die in der Folge bewilligten Kredite jedoch zusätzliche Sicherheiten in Form von tatsächlich existierenden Grundschulden von zum Teil hohem Wert.
Laut Anwalt Kooperationsbereitschaft
Deshalb könnten die Banken sich über das Immobilienvermögen ihr Geld zurückholen. Die Verwirklichung des Tatbestands des Kreditbetruges (Höchststrafe: Drei Jahre) ist im
Vergleich zum „normalen“ Betrug ohne einen Schaden möglich. Die in diesem Fall auch angeklagte besonders schwere Urkundenfälschung kann mit sechs Monate bis zu zehn Jahren
Gefängnis bestraft werden. Karsten Schieseck, der Verteidiger des 51-Jährigen, geht davon aus, dass es soweit nicht kommt: Sein Mandant habe von Beginn an mit den
Ermittlungsbehörden zusammengearbeitet.
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