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14.03.2010, 09:10 Uhr

 

Immobilienunternehmer wegen Kreditbetrugs und Urkundenfälschung vor Gericht

Von Manfred Scherer

BAYREUTH. Wegen Kreditbetrugs in Millionenhöhe und besonders schwerer Urkundenfälschung steht ein Immobilienunternehmer vor Gericht.

 

Wie ein Kartenhaus ist das Lügengebilde des 51-jährigen Angeklagten zusammengebrochen. Foto: red
Kreditbetrug in zweistelliger Millionenhöhe und besonders schwere Urkundenfälschung wirft die Wirtschaftsstaatsanwaltschaft in Hof einem Bayreuther Immobilienunternehmer vor. In der Woche vor Ostern soll dem 51-Jährigen der Prozess gemacht werden.

Finanzbedarf durch Betrügereien gedeckt

Das bestätigte der Hofer Justizsprecher Bernhard Heim auf Anfrage. Die zuständige Wirtschaftsstrafkammer soll dabei vorwiegend das Geschäftsgebaren des Beschuldigten in den Jahren zwischen 2005 und 2008 aufarbeiten. In diesem Zeitraum soll der Mann, der bisher ein durchaus bewegtes Leben geführt hat, den Finanzbedarf seines in der Bindlacher Straße ansässigen Immobilienunternehmen durch betrügerische Machenschaften gedeckt haben.

Der Beschuldigte hatte längere Zeit auf den Philippinen gelebt und gearbeitet. Bei seiner Rückkehr nach Deutschland gründete er eine Firmengruppe, die etwa ab dem Jahr 2001 Immobiliengeschäften machte. Dafür brauchte der 51-Jährige Gelder in erheblichem Umfang, jedoch soll die Bonität seines Unternehmens im Jahr 2005 schlecht gewesen sein, entsprechend auch die Aussicht auf frisches Kreditgeld.

Fingierte philippinische Bescheide

Laut der Anklage entschloss der Beschuldigte sich, den Banken mit offenbar gut gefälschten Unterlagen vorzuspielen, dass seine finanzielle Lage bestens sei: Er soll fingierte Bilanzen der philippinischen Firma, falsche Steuerbescheide dortiger Behörden oder fingierte Überweisungsbelege asiatischer Banken vorgelegt haben.

Der 51-Jährige soll so sein Vermögen auf einen Fantasiewert von acht Millionen gesteigert haben, obwohl er nur mehr weniger als 100 Euro auf dem Konto hatte. Wie Justizsprecher Heim betonte, gab es für die in der Folge bewilligten Kredite jedoch zusätzliche Sicherheiten in Form von tatsächlich existierenden Grundschulden von zum Teil hohem Wert.

Laut Anwalt Kooperationsbereitschaft

Deshalb könnten die Banken sich über das Immobilienvermögen ihr Geld zurückholen. Die Verwirklichung des Tatbestands des Kreditbetruges (Höchststrafe: Drei Jahre) ist im Vergleich zum „normalen“ Betrug ohne einen Schaden möglich. Die in diesem Fall auch angeklagte besonders schwere Urkundenfälschung kann mit sechs Monate bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden. Karsten Schieseck, der Verteidiger des 51-Jährigen, geht davon aus, dass es soweit nicht kommt: Sein Mandant habe von Beginn an mit den Ermittlungsbehörden zusammengearbeitet.


INFO: Den kompletten Bericht lesen Sie in der Samstagsausgabe des Nordbayerischen Kuriers vom 13. März.



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