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27.02.2010, 16:40 Uhr

 

Berlusconi-Prozess geht weiter

MAILAND. Der Prozess gegen den italienischen Regierungschef Silvio Berlusconi im Korruptionsfall um seinen früheren Anwalt David Mills geht weiter.

 

Muss sich weiter vor Gericht verantworten: Italiens Ministerpräsident Silvio Berlusconi. Foto: dpa

Das entschied das zuständige Mailänder Gericht am Samstag. Es wies damit einen Antrag von Berlusconis Anwalt Niccolò Ghedini zurück und setzte als nächsten Verhandlungstermin den 26. März fest. Der in unteren Instanzen zu viereinhalb Jahren Haft verurteilte Mills muss nicht hinter Gitter, weil der Straftatbestand der Bestechung verjährt sei. Das hatte das Kassationsgericht in Rom am Donnerstag in letzter Instanz entschieden. Berlusconi soll Mills in den 1990er Jahren bestochen haben. Sein Verfahren läuft nun unabhängig vom abgeschlossenen Prozess gegen den Briten weiter. Berlusconi hatte das Verjährungsurteil für Mills zunächst als "Sieg" gefeiert und am Freitag eine neue Breitseite gegen ihm unliebsame Staatsanwälte abgefeuert: Er nannte sie "Taliban-Bande".

Am Samstag kamen in Rom erneut Tausende von Gegnern des konservativen Regierungschefs zu einer Kundgebung zusammen. Die linke Opposition demonstrierte vor allem gegen die "Justizreformen", mit denen sich Berlusconi vor Korruptionsverfahren schützen wolle. "Vor dem Gesetz sind alle gleich", lautete ein Slogan auf der Piazza del Popolo. Einen Monat vor den wichtigen Regionalwahlen zeigte sich die Anti-Berlusconi-Front bei der Demonstration geeinter als sonst. Berlusconis Anwalt Ghedini hatte in seinem Antrag auf Unterbrechung argumentiert, zunächst müsse die Begründung des Kassationsurteils im Fall Mills abgewartet werden. Wann die schriftliche Begründung kommen werde, sei aber nur schwer vorhersehbar, hielten die Mailänder Richter dagegen. Das Kassationsgericht hat 90 Tage Zeit, sein Urteil zu erläutern, das keinen Freispruch für Mills beinhaltet. Er soll von Berlusconi für Falschaussagen in zwei Korruptionsverfahren insgesamt 600 000 Dollar (440 000 Euro) an Bestechungsgeldern angenommen haben.

dpa




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