23.02.2010, 16:52 Uhr
Von Manfred Scherer
BAYREUTH. Mildes Urteil für einen heute 21-jährigen Bayreuther. Er hatte als 18-Jähriger im Sommer 2008 Sex mit einer 13-Jährigen.
Das milde Urteil wurde nur möglich, weil das Gericht Jugendstrafrecht anwenden konnte: Zum Tatzeitpunkt war der Angeklagte gerade einige Tage zuvor 18 geworden. Bei einer Aburteilung nach Erwachsenenstrafrecht sieht das Gesetz für den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern eine Mindeststrafe von zwei Jahren vor.
Beiderseitiges Einvernehmen
In dem Prozess gestand der junge Mann die Anklagevorwürfe. Dabei bestätigte er auch, was die Staatsanwaltschaft aufgrund der Aussagen des Mädchens schon in der Anklage angenommen hatte: Dass der Geschlechtsverkehr mit dem Mädchen im gegenseitigen Einvernehmen erfolgt war.
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