19.02.2010, 09:30 Uhr
Von Peter Engelbrecht
BAYREUTH. Ein heikles Thema sorgt für Fragen: Darf ein evangelischer Pfarrer nach zigfachem sexuellen Missbrauch einer Konfirmandin weiterhin auf der Kanzel stehen? Die Kirche sagt: Ja.
Der Pfarrer, der seit Sommer 2009 in Bayreuth als Seelsorger tätig ist und auch Gottesdienste hält, wurde im April 2000 vom Amtsgericht Eggenfelden wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 18 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Im Januar 2002 wurde er darüber hinaus vom Landgericht Landshut zur Zahlung eines Schmerzensgeldes an das Opfer von 10 500 DM verurteilt. Diese Fakten bestätigte der über 50-Jährige unserer Zeitung. Ja, er halte Gottesdienste in Bayreuth und sei als Seelsorger in einem örtlichen Altenheim tätig, sagte er.
Allerdings habe er in seinem Dienst nichts mehr mit Kindern und Jugendlichen zu tun, sondern sei mit „allgemeinkirchlichen Aufgaben“ befasst. Da das Urteil bereits vor zehn Jahren gefallen sei, bestehe kein öffentliches Interesse mehr an dem Fall, meinte der Pfarrer. Der Bayreuther Dekan Hans Peetz bestätigte, dass der Pfarrer laut Vorgabe im Dienst nichts mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben dürfe. „Solche Kontakte sind völlig ausgeschlossen“, versicherte er. Zu den Vertretungen von Kollegen, die auch zum Aufgabengebiet gehören, sagte der Dekan, diese beträfen nur Gottesdienste. Nach einer Wartezeit von vier Jahren wurde der Geistliche 2005 wieder als Gemeindepfarrer im Landkreis Bayreuth eingesetzt.
Der örtliche Kirchenvorstand war über die kriminelle Vorgeschichte informiert, doch die Öffentlichkeit selbst blieb ahnungslos. Der Pegnitzer Dekan Gerhard Schoenauer teilte den Gemeindemitgliedern damals mit, der neue Pfarrer sei zum Ausgleich für andere kirchliche Aufgaben vom Religionsunterricht in der örtlichen Schule freigestellt, und auch in der Konfirmandenarbeit gebe es eine Kooperation mit dem Pfarrer des Nachbardorfes. Zudem würden die Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendarbeit vom Dekanatsjugendreferenten „begleitet“. Dekan Peetz räumte ein, dass der Pfarrer Konfirmationsunterricht in dem Ort gehalten habe, „allerdings musste immer ein anderer Erwachsener dabei sein“.
Als dann im kirchlichen Gemeindebrief doch ein Foto des Geistlichen mit den Konfirmanden auftauchte, sorgten besorgte Angehörige durch innerkirchliche Protestnoten dafür, dass der Pfarrer im Frühjahr 2009 gehen musste. Wiederholungstaten seien nicht auszuschließen, argumentierten die empörten Eltern. „Alle Kindergartenkinder mit Eltern“ bedankten sich „ganz herzlich für seine Arbeit und sein offenes Ohr“, hieß es zum Abschied im kirchlichen Gemeindebrief über den Pfarrer. Dazu Dekan Peetz: „Wenn er im Kindergarten war, dann waren immer Erwachsene dabei.“ Die entscheidende Frage, warum der Pfarrer nach seiner Verurteilung nicht generell aus dem Gemeindedienst genommen wurde, konnte Peetz gestern nicht beantworten.
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