23.11.2009, 11:00 Uhr
Von Andreas Rietschel
BAYREUTH. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft um Steuerhinterziehung am Klinikum Bayreuth sind eingestellt worden.
"Das Ermittlungsverfahren wird gemäß Paragraf 170, Absatz 2 StPO eingestellt“, so lautet der stereotype Satz der Staatsanwaltschaft, der für viele befreiende Wirkung hat. Befreiend, weil wie im Fall des Klinikums Bayreuth nichts zurückbleibt von dem Verdacht der Steuerhinterziehung, über die der KURIER im Zusammenhang mit der Manfred-StolteStiftung im August berichtet hatte.
Millionenumsätze dank Stolte
Vorweihnachtliche Stimmung dürfte diese Mitteilung bei Klinikum-Geschäftsführer Roland Ranftl und auch bei Professor Manfred Stolte ausgelöst haben, war er es doch, der im
Februar eine Million Euro aus seinem Vermögen in die damals gegründete Manfred-Stolte-Stiftung gegeben hatte. Die andere Million stiftete das Klinikum zu, wobei Stolte gerne darauf
hinweist, dass dieser Betrag eigentlich auch zu seinem Vermögen zugerechnet werden müsse. Der bekannte Pathologe hatte dem Klinikum dank seines Rufes und seiner jahrzehntelangen
Aufbauarbeit in den Jahren von 1983 bis 2008 Millionenumsätze beschert.
Zur Erinnerung: Nach dem erzwungenen Weggang des früheren Klinikum-Geschäftsführers Johannes Binner, der sich gegenwärtig vor dem Sozialgericht in Regensburg in einem
Verfahren verantworten muss, erfuhr Stolte nach eigener Darstellung von Binner selbst, dass auf einem Konto ein recht hoher Betrag (Stolte sprach bisweilen von bis zu 15 Millionen Euro) deponiert
sei, der eigentlich ihm gehöre.
Mündliche Absprache
Geld, das aus einer mündlichen Absprache zwischen den beiden resultierte, da beabsichtigt war, ihn an dem Umsatz des Pathologischen Institutes angemessen zu beteiligen. Eine Beteiligung, wie
sie bei Chefärzten, die Untersuchungen liquidieren können, üblich ist.
Als Stolte beim Klinikum anfragte, ob Binners Hinweis denn richtig sei, wurde ihm beschieden, dass etwaige Ansprüche aus der langen Zeit – Stolte arbeitete seit 1983 am Klinikum
– wenn überhaupt, ohnehin verjährt seien. Wie er selbst einräumt, hatte es Stolte versäumt mit Binner schriftlich zu fixieren, was beide bezüglich seiner
Beteiligung am Institutsumsatz einmal mündlich besprochen hatten.
Vier Millionen aufgegeben
Mit dem mittlerweile ausgeschiedenen Professor verabredete der Klinikum-Aufsichtsrat dann im Dezember 2007 die Gründung der ManfredStolte-Stiftung in Höhe von zwei Millionen Euro und
gleichzeitig, dass der Professor damit auf rechtliche Auseinandersetzungen um weitere ihm möglicherweise zustehende Summen verzichtet. Ein Kompromiss, weil Stolte damit möglicherweise
den Anspruch auf mindestens vier Millionen Euro aufgab, die in den Jahren 2004 bis 2006 aufgelaufen und nicht verjährt waren.
Nach der Einigung überwies das Klinikum die zwei Millionen Euro – also auch den Anteil Stoltes – auf das Stiftungskonto. Dies brachte die Staatsanwaltschaft auf den Plan, weil
sie den Verdacht hatte, dass der Professor sich dabei die Schenkungssteuer ersparen wollte.
Rücksprache mit Finanzamt
Von diesem Verdacht ist man aber in Hof mittlerweile abgerückt, auch weil man am Klinikum dokumentieren konnte, in all diesen Fragen stets Rücksprache mit dem Finanzamt gehalten zu
haben. Und eben das Finanzamt habe dem Klinikum auch bescheinigt, dass jede Zustiftung bis zu einer Million Euro steuerunschädlich ist, wie es im Jargon heißt.
Dabei blieb aber bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hof, spezialisiert auf Steuerstraftaten, offenbar unberücksichtigt, ob die Stolte-Millionen nicht vielleicht
einkommenssteuerpflichtig sind. Folgt man nämlich dieser Einschätzung, so könnte es sich bei den aufgelaufenen Beträgen eigentlich um Einkommen handeln, das man ihm mangels
vertraglicher Regelungen über Jahre vorenthalten hätte.
Klinikum-Geschäftsführer Roland Ranftl, der die Anfänge dieser Geschichte nicht zu verantworten hat, war sich nach eigenen Worten „von Anfang an sicher, dass bei den
Ermittlungen nichts herauskommen wird“. Alles sei mit dem Finanzamt besprochen worden, alle Vorgänge dokumentiert. Und die Summen, auf die sich Stolte beruft, könne er nach
Aktenkenntnis überhaupt nicht nachvollziehen.
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