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18.11.2009, 17:09 Uhr

 

Raps: Kündigung ist ungültig

KULMBACH. Die Firma Raps muss in vorerst mindestens einem Fall einen der im Februar 2008 entlassenen Mitarbeiter wieder einstellen und ihm rückwirkend für die gesamte Zeit den Lohn bezahlen.

 

In letzter Instanz hat das Landesarbeitsgericht in Nürnberg die Berufung von Raps gegen ein vom Arbeitsgericht Bayreuth gesprochenes Urteil verworfen. Für die Kulmbacher Rechtsanwältin Felicitas Lubos ist das nicht nur im Einzelfall ein Sieg auf der ganzen Linie: „Auch wenn in den weiteren anhängigen Verfahren beim Landesarbeitsgericht die Urteile noch ausstehen, ist das ein klares Zeichen gewesen. Die Landesarbeitsrichter haben den Bayreuther Richtern Recht gegeben. Und dort hat die Firma Raps in ausnahmslos allen Fällen in erster Instanz verloren.“ Kilian Krieger, Geschäftsführer von Raps, hat im Gespräch mit dem KURIER signalisiert, dass nicht nur dieser eine Mitarbeiter an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann, sondern über derzeit insgesamt acht vor mehr als einem Jahr Entlassene verhandelt werde.

Mehr lesen Sie am Donnerstag in der Printausgabe des Nordbayerischen Kuriers.



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