27.10.2009, 10:32 Uhr
BERLIN. Eine Tankstelle oder ein Lebensmittelladen muss einen 500-Euro-Schein nicht annehmen. Wie alle anderen Banknoten sind die großen Scheine zwar gesetzliche Zahlungsmittel - aber kleine Händler dürfen per Aushang darauf hinweisen, dass sie nur kleinere Scheine annehmen.
Kunden beherzigen daher besser die Regel, dass ihr Zahlungsmittel in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Ware oder Dienstleistung stehen sollte. Wer eine Autoreparatur von 520 Euro bezahlen muss, zückt also ruhig einen 500-Euro-Schein, erläutert der Verband. Bei einer Tankrechnung von 65 Euro müsse der Tankstellenbetreiber das aber nicht akzeptieren. Voraussetzung ist aber, dass der Händler deutlich per Aushang über die Einschränkung informiert.
dpa
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