16.10.2009, 09:53 Uhr
RADOLFZELL. Wegen sechs Maultaschen im Wert von drei bis vier Euro verliert eine 58-jährige Altenpflegerin in Konstanz ihren Job.
Das Arbeitsgericht Radolfzell am Bodensee entschied am Freitag, dass die Mitarbeiterin eines Seniorenheims wegen Diebstahls zu Recht entlassen worden ist. Gegen die fristlose Kündigung nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit hatte die 58-Jährige geklagt. Das Gericht hat die Klage nun abgewiesen. Die Frau hatte die Maultaschen von der Verpflegung der Heimbewohner abgezweigt. Die Essensreste wären nach ihrer Darstellung im Müll gelandet. Ihr Arbeitgeber betrachtete die Mitnahme der Maultaschen jedoch als Diebstahl.
dpa
Dies ist eine Nachricht aus unserem Archiv.
Es können daher keine neuen Kommentare verfasst werden.
| BBC-Spieler Ekene Ibekwe trifft jungen Fan 08.02.2012 |