Asbest ist immer noch überall: Winzige gefährliche Fasern
BAYREUTH. Beim Umweltamt der Stadt Bayreuth häufen sich in jüngster Zeit Hinweise auf unsachgemäßen Umgang mit Asbestprodukten.
Beim Zerbrechen, Zersägen oder bei stark verwitterten Asbesterzeugnissen können Fasern frei werden, so dass eine erhebliche Gefährdung für die Gesundheit besteht.
Asbest ist eine Sammelbezeichnung für eine bestimmte Gruppe natürlicher silikatischer Minerale. Typisch für Asbest ist die leichte Spaltbarkeit in der Längsachse. Viele dieser
Fasern sind so dünn, dass sie im Lichtmikroskop nicht sichtbar sind. Sie können eingeatmet werden und so zu Gesundheitsschäden führen. Obwohl die Krebs erzeugende Wirkung seit
langem bekannt ist, wurde Asbest in vielen Baustoffen eingesetzt.
In den vergangenen Jahrzehnten entstanden so viele Garagen, Neben- und Fabrikgebäude, aber auch Wohngebäude mit Dacheindeckungen und Fassadenverkleidungen aus Wellasbestplatten und
Kunstschiefer.
Es kommt immer wieder vor, so das Umweltamt in einer Pressemitteilung, dass solche Dächer oder Verkleidungen unsachgemäß saniert oder entfernt werden. Beim Zerbrechen oder
Zersägen besteht die Gefahr, Asbestfasern einzuatmen. Deshalb dürfen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten nur von sachkundigen Personen unter besonderen Schutzvorkehrungen
erledigt werden.
Ausgebaute Asbestprodukte wie Asbestzementplatten dürfen nicht wieder verwendet werden. Sie müssen auf der Reststoffdeponie Heinersgrund unter besonderen Vorkehrungen beim Transport und
bei der Lagerung beseitigt werden.
Vorhandene Asbestzementdächer dürfen nicht mit anderen Dacheindeckungen überdeckt werden. Unbeschichtete Asbestzementdächer dürfen auch nicht gereinigt und beschichtet
werden. Tätigkeiten, die zu einem Abtrag der Oberfläche führen, also Schleifen, Bohren, Druckreinigen oder Abbürsten, sind ebenfalls verboten, es sei denn, es handelt sich um
emissionsarme, behördliche oder berufsgenossenschaftlich anerkannte Verfahren. Das gilt auch für den privaten Bereich.
Für weitere Information zum Thema Asbest stehen die Regierung von Oberfranken, Gewerbeaufsichtsamt Coburg, Telefon 0 95 61/7 41 90, das Amt für Umweltschutz der Stadt Bayreuth, Telefon 09
21/25 13 85) und der Stadtbauhof, Telefon 25 18 48, zur Verfügung. nk
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