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01.09.2009, 16:47 Uhr

 

B 85: Anlieger holen juristischen Beistand

KULMBACH. Der geplante dreispurige Ausbau der B 85 zwischen Kulmbach und Unterbrücklein stößt seit Jahren auf massiven Widerstand der Anlieger im Kulmbacher Stadtgebiet. Dass sie nun nicht einmal Gelegenheit bekommen sollen, ihre Einwendungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu äußern, hat das Fass zum Überlaufen gebracht.

 

Mit dem Kulmbacher Fachanwalt für Bau- und Verwaltungsrecht Stefan Kollerer holten sie sich jetzt juristischen Beistand. In einer 21-seitigen Stellungnahme an die Regierung von Oberfranken bezeichnet er einen Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau zum derzeitigen Zeitpunkt als rechtswidrig. Einen Verzicht auf den Ausbau oder zumindest erhebliche Nachbesserungen beim Lärmschutz fordern Kollerers Mandanten. Und genau darauf haben sie laut der Stellungnahme des Anwaltes auch Anspruch. So sprächen sowohl das Sachgebiet Naturschutz an der Regierung von Oberfranken als auch das Landesamt für Umwelt von unzulässigen, teils sogar gesundheitsgefährdenden Lärmemissionen, denen einige Anlieger nach dem Ausbau der B 85 ausgesetzt seien. Lösungen könnten hier nur die „Null-Variante“ (kein Ausbau) oder etwa eine Einhausung sein. Der Regierung wirft Kollerer Verfahrensfehler vor. So habe es weder eine Umweltverträglichkeitsprüfung noch ein Raumordnungsverfahren gegeben.



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