28.08.2009, 17:45 Uhr
BAYREUTH. Gegen Hochschullehrer der Universität Bayreuth besteht aktuell kein strafrechtlich verfolgbarer Anfangsverdacht. Das hat die Staatsanwaltschaft Köln am Freitagnachmittag auf Nachfrage des Präsidenten der Universität Bayreuth, Professor Rüdiger Bormann, erklärt.
Wörtlich heißt es in einem an die Hochschulleitung gerichteten Telefax: „Nach bisherigem Ermittlungsstand besteht kein strafrechtlich verfolgbarer Anfangsverdacht gegen Hochschullehrer Ihrer Universität im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren wegen Bestechlichkeit.“
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Köln erst in der nächsten Woche über die Ergebnisse ihrer Ermittlungen informieren wollen. Über dieses Verfahren war in den vergangenen Tagen ausführlich in den Medien berichtet worden.
Die Internetausgabe des Nachrichtenmagazins Focus hatte in einer ersten Veröffentlichung am vergangenen Wochenende Kölner Ermittler damit zitiert, bundesweit hätten etwa 100 Hochschullehrer Bestechungsgelder von einem Wissenschaftsberatungsinstitut in Bergisch-Gladbach bekommen und dafür Akademikern, die die Voraussetzungen für eine Promotion nicht erfüllten, zu Doktortiteln verholfen haben. Focus Online hatte in diesem Zusammenhang auch die Universität Bayreuth genannt.
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