12.05.2009, 12:30 Uhr
LEIPZIG. Die Erhebung von allgemeinen Studiengebühren an deutschen Hochschulen ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Ende vergangenen Monats entschieden. Es damit wies eine Klage von Studenten der Universität Paderborn ab, die die Gebühren in einem Musterprozess kippen wollten.
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