06.03.2009, 14:22 Uhr
BAYREUTH. In der Berliner Wohnung des SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss sei "einschlägiges" kinderpornografisches Material gefunden worden. Der Politiker beteuerte am Freitag erneut seine Unschuld. Rechtsanwalt und Medienexperte Cornelius Sturm erklärt im KURIER online-Interview, wie sich Kinderpornografie definiert und was zu tun ist, wenn derartiges Material plötzlich in Mails auftauchen sollte.

KURIER online: Wann handelt es sich um Kinderpornografie?
Cornelius Sturm: Kinderpornografie wird im Strafgesetzbuch in § 184 b behandelt. Es handelt sich bei der Kinderpornographie um Darstellungen explizit sexuellen Inhaltes mit Kindern unter 14 Jahren.
KURIER online: Nutzer werden tagtäglich mit sexistischen Spam-Mails bombardiert. Klickt man da aus Versehen drauf, und es öffnen sich kinderpornografische Inhalte – macht man sich dann auch strafbar?
Sturm: Sollte man eine Mail erhalten, die Kinderpornografie enthält, ist man selbst mangels Vorsatzes noch kein Straftäter, solange man solche Mails nicht selbst bestellt hat. Solche Mails müssen im Grunde sofort und endgültig (Arbeitsspeicher, Papierkorb!) gelöscht werden, damit man nicht im "Besitz" der Bilder ist.
Man sollte aber vor einer Löschung die Mails ausdrucken und unverzüglich der Polizei für ihre Ermittlungsarbeit übergeben (nicht ausdrucken und behalten!). Wichtig ist nach einer Auskunft des 1. Hauptkommissars Lehnert der Bayreuther Polizei (Tel.: 0921-506-2410 ), dass weder Bilder noch Mails extra gespeichert werden, denn das wäre sofort als "Besitz" zu werten. Wer Kinderpornos unbestellt per MMS aufs Handy erhält, bringt am besten sofort sein Handy zum Auslesen zur Polizei.
KURIER online: Es wird auch spekuliert, dass dem SPD-Politiker die Bilder untergeschoben worden sein könnten (mehr...). Davon geht die Staatsanwaltschaft aber nicht aus. Sollte das dennoch stimmen, würde man sich dann auch strafbar machen?
Sturm: Sollte irgendjemand dem SPD-Mann die Bilder untergeschoben haben, wäre er natürlich mangels Vorsatzes unschuldig. Der Politiker könnte hier auch in der irrigen Annahme gehandelt haben, sein Handeln sei rechtmässig, da er im Sinne seiner Arbeit im ausdrücklichen Kampf gegen Kinderpornografie im Netz gehandelt haben könnte. Man sollte auf keinen Fall eine Vorverurteilung vornehmen.
fr
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