„Bayreuth ist eine weltoffene, eine tolerante Stadt mit vielfältigen internationalen Verbindungen“, erklärte Oberbürgermeister Dr. Michael Hohl. Dies gelte für die
Universität, für die Bayreuther Festspiele – und nicht zuletzt für die Stadt Bayreuth und ihre Bürger selbst, die Kontakte und Partnerschaften ins benachbarte Ausland
pflegen.
Die bei einem Pressegespräch im staatlichen Übergangswohnheim an der Wilhelm-Busch-Straße am Mittwoch gegen die Bayreuther Ausländerbehörden erhobenen Vorwürfe der
Flüchtlingsorganisationen müsse und werde man ernst nehmen, so der OB weiter. Auch wenn sie in Teilen pauschal und für die Verwaltung wenig verifizierbar erhoben werden.
Hohl wies aber auch darauf hin, dass die Stadt Bayreuth für politische Forderungen etwa nach Abschaffung der Flüchtlingsunterkünfte oder nach einem generellen Bleiberecht nicht der
richtige Adressat ist. „Dies sind Forderungen, die auf dem bundespolitischen Parkett in Berlin zu stellen und zu diskutieren sind. Die Städte haben umzusetzen, was der Gesetzgeber
vorgibt.“ Die Ermessensspielräume seien oftmals geringer, als allgemein angenommen: „Hier muss sich das städtische Ausländeramt jeden Fall individuell und auf das
Einzelschicksal bezogen genau anschauen und prüfen was geht und was eben nicht geht. Pauschale Forderungen nach mehr Flexibilität sind zwar verständlich, helfen den Behörden
aber in der täglichen Praxis leider nicht viel weiter“, so Hohl. Die Stadt sei wie bisher zum Dialog mit den Flüchtlingsorganisationen bereit.
In seiner Reaktion weist dass Landratsamt darauf hin, dass der Gesetzgeber Regelungen geschaffen habe, um lange geduldeten Ausländern mit ihren Familien die Chance auf ein zunächst
befristetes Aufenthaltsrecht zu geben. Eine solche Aufenthaltserlaubnis sei trotz großzügiger Erteilungsvoraussetzungen an Mindestanforderungen gebunden. Danach seien nicht nur zeitliche
Voraussetzungen grundlegend. „Oft sind es fehlende gesetzliche Mitwirkungspflichten, Verschleierungen oder Täuschungshandlungen, die eine längere Prüfung erforderlich machen
oder einen Ausschlussgrund darstellen können.“ Diejenigen, die die Voraussetzungen erfüllt haben, hätten allesamt eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Den Vorwurf,
Aufenthaltserlaubnis würden nur restriktiv erteilt, weist das Amt zurück. Erteilung oder Ablehnung erfolge nach gesetzlichen Vorgaben. Eine Ablehnung erfolge zum Beispiel dann, wenn die
Gefahr von Straftaten besteht.
Die öffentliche Kritik nehme man zwar sehr ernst, pauschal erhobene Vorwürfe seien jedoch wenig hilfreich. Die geforderte kulante Behandlung verstoße gegen das Willkürverbot.
Die Ausländerbehörde am Landratsamt sei an Recht und Gesetz gebunden.
Bei der Regierung von Oberfranken sieht man sich als Unterbringungsbehörde von den Vorwürfen der Flüchtlingsorganisation betroffen – „oder eben auch nicht
betroffen“, wie Pressesprecherin Andrea Weustink sagte. In dem für 300 Personen ausgelegten Gebäude an der Wilhelm-Busch-Straße wohnten derzeit 198 Menschen. Kritik an der
Unterbringung sei insofern nicht nachvollziehbar. Unzufriedenheiten mit der Realverpflegung – Flüchtlinge bekommen Pakete mit Lebensmitteln und persönlichem Bedarf – habe es
zuletzt ebenfalls nicht mehr gegeben. Andrea Weustink forderte die Flüchtlingsorganisation auf, ihre Vorwürfe zu konkretisieren: „Man sollte Ross und Reiter nennen, statt pauschale
Kritik zu üben.“
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