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24.07.2008, 10:24 Uhr

 

Verwaltungsgericht Bayreuth bestätigt Verbot von Heß-Kundgebung

BAYREUTH/WUNSIEDEL. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat das Verbot einer Rudolf-Heß-Gedenkkundgebung von Neonazis im oberfränkischen Wunsiedel bestätigt.

 

Mit dem Gerichtsbeschluss vom Mittwoch wurde der Antrag des rechtsextremen Hamburger Anwalts und Hauptorganisators Jürgen Rieger abgelehnt, die für Mitte August geplante Kundgebung über den sogenannten einstweiligen Rechtsschutz zu ermöglichen, wie der Landkreis Wunsiedel am Donnerstag mitteilte. Das Bayreuther Verwaltungsgericht gehe nach wie vor davon aus, dass die Heß-Kundgebung der Verherrlichung des Nationalsozialismus diene. Mit dieser Begründung hatte das Landratsamt Wunsiedel den Gedenkmarsch verboten. Der Landkreis erwartet nach eigenen Angaben, dass gegen den Beschluss Rechtsmittel eingelegt werden. Landrat Karl Döhler zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass sich auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München und gegebenenfalls das Bundesverfassungsgericht der Argumentation anschließen. Im Juni hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das behördliche Verbot der Gedenkmärsche bereits grundsätzlich für rechtens und mit der Verfassung vereinbar erklärt. Heß war während der NS-Herrschaft der Stellvertreter Adolf Hitlers. Er starb am 17. August 1987 in alliierter Gefangenschaft in Berlin. Heß liegt in Wunsiedel begraben, von wo auch seine Familie stammt.



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