Am Ende einer Kette von Fehlern
Die Frauen hätten nur am Ende einer Kette von Fehlern gestanden, begonnen mit einer unglücklichen Verordnung des behandelnden Arztes und alleingelassen von der Heimleitung, schilderte Richter Rainer Drees in der Urteilsbegründung. Dass sie ihren Fehler tatsächlich bemerkten und den 104-Jährigen bewusst sterben ließen, sei im Prozess nicht festgestellt worden.
Ein Verteidiger hatte beteuert, seine Mandantin sei noch lange nach der Injektion von der Richtigkeit der Dosis ausgegangen. Der 104-Jährige habe zunächst friedlich geschlafen und ruhig geatmet.
Mit der Strafe blieb das Gericht deutlich unter der vom Staatsanwalt beantragten Bewährungsstrafe von jeweils eineinhalb Jahren Haft für beide Frauen. Eine Pflegerin habe der anderen die falsche Dosis genannt und diese habe sie ohne Nachkontrolle verabreicht, sagte Staatsanwalt Matthias Ridder. Das Leben des lebensmüden Opfers sei möglicherweise nur um Stunden oder Tage verkürzt worden.
„Meiner Mandantin ist ein Fehler unterlaufen“, sagte der Verteidiger der verschwundenen 51 Jahre alten Angeklagten. Eine Geldstrafe sei zur Bestrafung dieses Fehlers aber ausreichend. Es seien fünf Ampullen des Medikaments für fünf Tage geliefert worden und die Verordnung des Arztes sei nicht klar gewesen. Der Verteidiger der 35-jährigen Pflegerin hatte einen Freispruch beantragt.